Nach einem Unfallschaden hat der Geschädigte grundsätzlich das Recht einen Anwalt seines Vertrauens zu beauftragen. Dies gilt auch bei geringeren Schadenssummen sowie bei klarer Haftungslage oder wenn es keine rechtlichen Schwierigkeiten gibt.
Vorteile für den Geschädigten sind:
Der Geschädigte ist frei von allen aufhaltenden Nebentätigkeiten
Die angemessene Abrechnung sowie die Frist (Bearbeitung der Versicherung) werden kontrolliert
Eine optimale Ausschöpfung der Schadensersatzansprüche erfolgt, da der Anspruchsteller oft seine Rechte und Nebenforderungen nicht kennt
Da dem Geschädigten bei einem unverschuldetem Unfall keine Anwaltskosten entstehen, ist auch keine Rechtschutzversicherung notwendig.