Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Kalkulation vorabDer Kostenvoranschlag schätzt die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur – meist unverbindlich.
- Im Zweifel kostenlosNach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten – außer bei Vereinbarung.
- AnzeigepflichtDroht eine wesentliche Überschreitung, muss die Werkstatt Sie unverzüglich informieren (§ 649 BGB).
- Nach Unfall oft zu wenigDer Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparatur – Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Reparaturdauer fehlen.
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag – im Gesetz „Kostenanschlag“ – berechnet fachmännisch die voraussichtlichen Kosten einer Arbeit. Bei Fahrzeugen erstellt ihn meist die Werkstatt vor der Reparatur, mit Ersatzteilen, Arbeitszeiten, Lackierung und Nebenkosten.
Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Eine Gebühr fällt nur an, wenn sie vorher vereinbart wurde – oft mit Verrechnung bei späterem Reparaturauftrag.
Gut zu wissenUmfangreiche Prüfungen, etwa eine Demontage zur Schadensuche, kosten nur bei entsprechender Vereinbarung extra. Klären Sie das vorab.
Verbindlicher oder unverbindlicher Kostenvoranschlag?
Entscheidend für das Kostenrisiko ist, ob die Werkstatt für die genannten Kosten einstehen will:
| Merkmal | Unverbindlicher Kostenvoranschlag | Verbindlicher Kostenvoranschlag |
|---|---|---|
| Häufigkeit | der Regelfall | nur bei ausdrücklicher Vereinbarung |
| Abrechnung | nach tatsächlichem Aufwand | zum vereinbarten Preis |
| Risiko von Mehrkosten | trägt grundsätzlich der Kunde | trägt die Werkstatt |
| Schutz des Kunden | Anzeigepflicht und Kündigungsrecht nach § 649 BGB | Festpreis |
Ein verbindlicher Kostenvoranschlag wirkt wie eine Preisgarantie: Auch bei Mehraufwand bleibt es beim vereinbarten Preis. Achten Sie auf Begriffe wie „verbindlich“ oder „Festpreis“ – im Zweifel gilt ein Kostenvoranschlag als unverbindlich.
Wann darf der Kostenvoranschlag überschritten werden?
Auch ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist kein Freibrief – § 649 BGB schützt Sie bei einer wesentlichen Überschreitung:
- Ist die Arbeit nicht ohne wesentliche Überschreitung ausführbar, muss die Werkstatt Ihnen das unverzüglich anzeigen.
- Sie können den Vertrag dann kündigen und schulden nur die bereits geleistete Arbeit samt nicht enthaltener Auslagen.
- Unterlässt die Werkstatt den Hinweis schuldhaft, kann sie Ihnen zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht – es kommt auf den Einzelfall an. Als unwesentlich gelten nach verbreiteter Auffassung meist Abweichungen von etwa 10 bis 20 Prozent.
AchtungKündigen Sie nach einer Anzeige nicht, schulden Sie in der Regel die tatsächliche Vergütung. Lassen Sie sich Mehrarbeiten deshalb vorab schriftlich bestätigen und begründen.
Kostenvoranschlag nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall dient der Kostenvoranschlag oft als Nachweis der Schadenshöhe gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Bei einem Bagatellschaden – etwa einem leichten Kratzer am Stoßfänger – genügt er, zumal die Kosten eines Gutachtens dann nicht ersetzt werden.
Auf Basis eines Kostenvoranschlags können Sie auch fiktiv abrechnen und sich die Netto-Reparaturkosten auszahlen lassen. Die Kosten eines berechneten Kostenvoranschlags werden in der Regel ersetzt. Prüfberichte der Versicherung kürzen hier aber gern, etwa bei Stundensätzen oder UPE-Aufschlägen.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag ist günstiger und schneller, bildet aber nur einen Teil des Schadens ab:
-
Kostenvoranschlag
Kleiner, sichtbarer Schaden
Bei Bagatellschäden ohne Verdacht auf verdeckte Schäden genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag.
-
Gutachten
Schaden über der Bagatellgrenze
Ein Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer.
-
Gutachten ratsam
Verdacht auf verdeckte Schäden
Hinter Stoßfängern und Verkleidungen liegen oft Halter, Sensoren oder Träger. Der Sachverständige sichert die Beweise.
-
Vertrag prüfen
Kaskoschaden
Bei der eigenen Kaskoversicherung bestimmen die Vertragsbedingungen, welche Unterlagen Sie einreichen.
Werkstätten sind zudem keine neutralen Sachverständigen: Angaben zur Wertminderung oder zum Wiederbeschaffungswert fehlen im Kostenvoranschlag meist – ohne Gutachten verschenken Sie leicht Geld.
Tipps für Auftraggeber
-
Kosten vorab klären
Fragen Sie, ob der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist und die Gebühr bei Auftrag verrechnet wird.
-
Schriftlich geben lassen
Ein schriftlicher Kostenvoranschlag mit Positionen dient später als Vergleich zur Rechnung.
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Verbindlichkeit festhalten
Soll der Preis fest sein, muss das ausdrücklich vereinbart werden.
-
Bei Unfall Schadenhöhe einschätzen lassen
Ein Sachverständiger prüft im Zweifel, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Gutachten nötig ist.

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Wir klären mit Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Unfallgutachten sinnvoll ist. Unser Gutachten erfasst neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Reparaturdauer. Die Gutachterkosten trägt bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.
Häufige Fragen zum Kostenvoranschlag
Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos?
Im Zweifel ja. Nach § 632 Abs. 3 BGB muss ein Kostenvoranschlag nur bezahlt werden, wenn das vorher vereinbart wurde. Häufig wird eine Gebühr bei späterem Auftrag verrechnet.
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
In der Regel nicht. Verbindlich ist er nur, wenn die Werkstatt ausdrücklich eine Preisgarantie oder einen Festpreis zusagt.
Wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Abweichungen von etwa 10 bis 20 Prozent gelten oft als unwesentlich. Bei einer wesentlichen Überschreitung muss die Werkstatt Sie unverzüglich informieren, und Sie dürfen kündigen.
Reicht nach einem Unfall ein Kostenvoranschlag?
Bei kleinen, eindeutigen Schäden oft ja. Bei größeren Schäden ist ein Gutachten besser, weil es auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Reparaturdauer erfasst und verdeckte Schäden dokumentiert.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Stand: Oktober 2026.