Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Nur was anfälltDie Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).
- Fiktiv heißt nettoWer auf Gutachtenbasis abrechnet, erhält die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer.
- Kein Nachreichen einzelner BelegeAuch die Steuer aus einer Teilreparatur wird bei fiktiver Abrechnung nicht ersetzt.
- VorsteuerabzugWer vorsteuerabzugsberechtigt ist, erhält die Mehrwertsteuer grundsätzlich nie – auch nicht bei Reparatur mit Rechnung.
Warum gibt es bei der fiktiven Abrechnung keine Mehrwertsteuer?
Nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB (seit 1. August 2002) umfasst der Ersatz bei Sachschäden die Umsatzsteuer – umgangssprachlich Mehrwertsteuer – nur, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Niemand soll eine Steuer erstattet bekommen, die er nie bezahlt hat.
Bei der fiktiven Schadensabrechnung werden die Reparaturkosten laut Gutachten daher netto ersetzt; Ihr Wahlrecht zwischen Reparatur und Auszahlung bleibt. Rechnen Sie mit der Werkstattrechnung ab, wird die Mehrwertsteuer ersetzt – sofern Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Gut zu wissenDie Regel betrifft nur den auf Gutachtenbasis abgerechneten Sachschaden. Rechnungen etwa für Abschleppdienst oder Sachverständigen werden brutto ersetzt, wenn Sie die Steuer nicht als Vorsteuer abziehen können.
Wann wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Entscheidend sind der Abrechnungsweg und ein möglicher Vorsteuerabzug:
-
brutto
Reparatur in der Werkstatt
Sie rechnen konkret mit der Werkstattrechnung ab – die ausgewiesene Mehrwertsteuer wird ersetzt.
-
netto
Abrechnung nach Gutachten
Sie lassen sich den Schaden auszahlen – ersetzt werden die Nettobeträge.
-
keine Steuer
Teilreparatur oder Eigenreparatur
Bei fiktiver Abrechnung wird auch die Steuer aus Teile- oder Teilreparaturrechnungen nicht ersetzt.
-
netto
Vorsteuerabzugsberechtigt
Die Steuer holen Sie sich über das Finanzamt zurück, deshalb ersetzt der Schädiger nur netto.
Mehrwertsteuer beim Totalschaden und Ersatzkauf
Beim Totalschaden wird ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ersetzt. Auch im Wiederbeschaffungswert kann Mehrwertsteuer stecken – je nachdem, wie vergleichbare Fahrzeuge gehandelt werden. Das weist das Gutachten aus:
| Besteuerung | Typischer Markt | Folge bei Abrechnung ohne Ersatzkauf |
|---|---|---|
| Regelbesteuerung | neuere Fahrzeuge vom Händler, etwa Leasingrückläufer | der volle Steueranteil (19 %) wird herausgerechnet |
| Differenzbesteuerung | Händlerfahrzeuge aus privatem Ankauf (§ 25a UStG) | nur der geringe Steueranteil auf die Händlermarge wird abgezogen |
| steuerneutral | ältere Fahrzeuge, die überwiegend privat gehandelt werden | kein Abzug |
Kaufen Sie ein Ersatzfahrzeug, das mindestens den Brutto-Wiederbeschaffungswert kostet, erhalten Sie in der Regel diesen Bruttowert abzüglich Restwert – egal, wie das gekaufte Fahrzeug besteuert ist (BGH, Urteil vom 01.03.2005, VI ZR 91/04). Ist es günstiger, wird nur die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer ersetzt.
Achtung: nicht kombinierenWer Reparaturkosten fiktiv abrechnet und zugleich ein neues Fahrzeug kauft, kann die Mehrwertsteuer aus dem Kauf nicht zusätzlich verlangen (BGH, Urteil vom 12.10.2021, VI ZR 513/19).
Vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer erhalten die Mehrwertsteuer in der Regel gar nicht ersetzt – weder bei fiktiver noch bei konkreter Abrechnung. Sie holen sie sich als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Entscheidend ist das tatsächliche Recht zum Vorsteuerabzug, nicht das Betriebsvermögen. Kleinunternehmer oder Unternehmer mit überwiegend steuerfreien Umsätzen werden für die nicht abziehbare Steuer wie Privatpersonen behandelt.
Teilreparatur, Eigenreparatur und der Wechsel zur konkreten Abrechnung
Rechnungen über Ersatzteile oder eine Teil- bzw. Eigenreparatur ändern nichts: Wer fiktiv abrechnet, bekommt keine Mehrwertsteuer. Eine Vermischung beider Abrechnungsarten lehnt der BGH ab (Urteil vom 05.04.2022, VI ZR 7/21). Mehr dazu unter Eigenreparatur.
Innerhalb der Verjährungsfrist können Sie aber zur konkreten Abrechnung wechseln: Nach vollständiger Werkstattreparatur werden die Kosten samt Mehrwertsteuer ersetzt – abzüglich bereits geleisteter Zahlungen.
So sichern Sie Ihre Ansprüche
-
Abrechnungsweg bewusst wählen
Überlegen Sie vorab, ob Sie reparieren lassen – bei hohen Schäden macht die Mehrwertsteuer einen spürbaren Unterschied.
-
Steuerstatus angeben
Sagen Sie dem Sachverständigen, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind – dann weist das Gutachten Netto- und Bruttowerte korrekt aus.
-
Besteuerungsart prüfen
Prüfen Sie beim Totalschaden, ob der Wiederbeschaffungswert regelbesteuert, differenzbesteuert oder steuerneutral angegeben ist.
-
Rechnungen aufbewahren
Werkstatt- und Kaufrechnungen brauchen Sie, wenn Sie später konkret abrechnen möchten.

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In unserem Unfallgutachten weisen wir Reparaturkosten netto und brutto aus und geben beim Wiederbeschaffungswert die Besteuerung vergleichbarer Fahrzeuge an. So sehen Sie sofort, was Ihnen zusteht. Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung
Warum zahlt die Versicherung bei fiktiver Abrechnung keine Mehrwertsteuer?
Weil § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB die Erstattung nur vorsieht, wenn und soweit die Steuer tatsächlich angefallen ist. Ohne Reparaturrechnung ist keine Mehrwertsteuer entstanden.
Wie viel Mehrwertsteuer wird beim Totalschaden abgezogen?
Das hängt von der Besteuerungsart ab, die der Gutachter angibt. Bei Regelbesteuerung sind es 19 %, bei Differenzbesteuerung nur ein geringer Anteil, bei steuerneutralen Fahrzeugen vom Privatmarkt nichts.
Bekommen Firmen die Mehrwertsteuer erstattet?
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen in der Regel nicht, weil sie die Steuer beim Finanzamt zurückholen. Maßgeblich ist das tatsächliche Recht zum Vorsteuerabzug, nicht nur die Zugehörigkeit des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen.
Kann ich die Mehrwertsteuer nachträglich verlangen?
Ja, wenn Sie das Fahrzeug später reparieren lassen und innerhalb der Verjährungsfrist zur konkreten Abrechnung wechseln. Dann wird die tatsächlich angefallene Steuer ersetzt.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Stand: Oktober 2026.