Kfz-Lexikon

Beilackierung

Ein Fahrzeughalter erwartet, dass an seinem Fahrzeug keine Effekt- noch Farbtonunterschiede zwischen Originallack und der Reparaturlackierung nach der unfallbedingt durchgeführten Reparatur für das bloße Auge zu sehen sind. In Bezug auf den Farbverlauf, den -ton, Glanz und Effekt darf der Reparaturlack nicht vom Originallack, auch Werks- oder Serienlackierung genannt, abweichen. Der Reparaturlack sollte eine vollkommene Kopie der Serienlackierung sein, denn der Halter des Fahrzeuges erwartet eine „unsichtbare Reparatur“. Daher werden angrenzende Karosserieflächen zu dem beschädigten Bauteil „beilackiert“.