Sofern man unverschuldet an einem Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte man im eigenen Interesse einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die dafür entstehenden Kosten werden als Teil des Fahrzeugschadens gesehen und vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung beglichen. Die Höhe richtet sich im Haftpflichtschadenfall nach den kalkulierten Reparaturkosten einschl. Mehrwertsteuer (bei der fiktiven Abrechnung) (ggf. zuzüglich einer merkantilen Wertminderung). Im Totalschadenfall ist der Wiederbeschaffungswert einschl. Mehrwertsteuer die Berechnungsbasis.