Das sogenannte Identitätsgutachten dient im Verkehrsrecht als gerichtlicher Nachweis darüber, dass es sich bei der auf einem Blitzerfoto abgebildeten Person (dem Fahrer) tatsächlich um denjenigen handelt, der eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird (Betroffener). Bestreitet eine Person im Straf- oder Bußgeldverfahren die Person auf einem Beweisfoto des Blitzers zu sein, kann die zuständige Ermittlungsbehörde (Polizei oder Ordnungsamt) oder das Gericht ein Identitätsgutachten in Auftrag geben, um möglich bestehende Zweifel an der Personenidentität des Betroffenen bzw. des Fahrers und eine Personenverwechslung auszuschließen.