Der Kostenvoranschlag ist das unverbindliche oder auch verbindliche Versprechen eines Unternehmens, eine Reparatur zu einem bestimmen Preis durchzuführen. Dazu stellt der Kunde eine Anfrage über die Kosten einer Reparatur.
Dabei ist zu beachten, dass im Kostenvoranschlag Angaben weder zur Dauer der Reparatur, dem Wert der Wiederbeschaffung noch zur merkantilen Wertminderung, dem Restwert sowie zur Nutzungsausfallentschädigung gemacht werden dürfen.
Beim verbindlichen Kostenvoranschlag trägt der Kfz-Betrieb beim Einschätzen einer Reparatur die Risiken. Sollte sich im Nachhinein ein höherer Schaden ergeben als im Kostenvoranschlag berechnet, so ist ausschließlich der im Kostenvoranschlag bezifferte Betrag zu begleichen.
Im unverbindlichen Fall (die Regel in der Praxis) können die vorab kalkulierten Reparaturkosten abweichen. Aufgrund der Gesetzeslage kann jedoch keine eindeutige Aussage über die maximale Erhöhung des Kostenvoranschlages getroffen werden. Man geht durchschnittlich von einer Erhöhung von 10 – 20 % aus. Dabei orientiert sich die gesetzlich tolerierte Überschreitung an der Komplexität des Schadens.
Kurz und knapp: Der Kostenvoranschlag ist wesentlich günstiger als ein Gutachten, bietet dafür aber weniger Sicherheit!