Kfz-Lexikon

Mehrwertsteuer (bei der fiktiven Abrechnung)

Nach gängiger Rechtsprechung wird bei der fiktiven Schadensabrechnung (Abrechnung auf Gutachtenbasis) für Privatfahrzeuge die Mehrwertsteuer nicht mehr erstattet. Die Mehrwertsteuer wird ebenfalls nicht erstattet, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, da die bei einer Wiederbeschaffung anfallende Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann.