Kfz-Lexikon

Merkantiler Minderwert

Unter dem merkantilen Minderwert versteht man die Wertminderung die ein Fahrzeug bei einem Unfall trotz technisch einwandfreier Instandsetzung erlitten hat. Der Schädiger ist grundsätzlich verpflichtet, diesen Minderwert zu ersetzen. Dies gilt auch wenn der Geschädigte entschließt das Fahrzeug weiter zu gebrauchen. Neben dem Fahrzeugalter spielen auch die aktuelle Marktlage sowie der Gesamtzustand des Fahrzeuges eine Rolle. All dies legt der Kfz-Sachverständige / Gutachter in seinem Gutachten fest.