Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine Überschreitung des Gesetzes, genauer „eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung“, bei leichteren Rechtsverstößen sieht das Gesetz als Ahndung ein Bußgeld vor (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung). Neben dem Bußgeld kann aber auch ein maximales Fahrverbot von 3 Monaten verhängt werden.