Kfz-Lexikon

Reparaturbestätigung

Wird das Fahrzeug durch den Geschädigten in Eigenregie und somit ohne Rechnung repariert, so benötigt er für die Erstattung der Mietwagenkosten oder die Nutzungsausfallentschädigung einen Reparaturnachweis. Dieser wird von seinem Kfz-Sachverständiger / Gutachternach der Fotodokumentation über das instandgesetzte Fahrzeug als Nachweis bei der Versicherung eingereicht.