Rückrufaktion

Als Rückrufaktion werden Maßnahmen von Autoherstellern zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden durch fehlerhafte Bauteile am Fahrzeug durch das Produktsicherheitsgesetz beschrieben. Der Hersteller kann verpflichtet werden, eine Rückrufaktion zu deren Kosten durchzuführen. Das allgemeine Ziel ist, den Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen.