Schadenmanagement

Unter dem Oberbegriff des Schadenmanagements sind in erster Linie die Bemühungen einiger Versicherer zusammengefasst, den Unfallgeschädigten zu einem kostenmindernden Verhalten gegenüber der Versicherung zu bewegen. Im Rahmen dieser Politik bemühen sich einige Kfz-Versicherer mit ausgewählten Kfz-Betrieben Sondervereinbarungen abzuschließen, die in erster Linie den Verzicht auf Sachverständigentätigkeiten, günstige Mietwagenkonditionen und Stundenverrechnungssätze, keine Verbringungskosten und weiteres beinhalten. Auf diese Machenschaften der Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie sich als Geschädigter nicht einlassen! Bedenken Sie: Sie alleine haben im Kfz-Haftpflichtfall das Recht, die Unfallschadenabwicklung zu bestimmen und damit die freie Auswahl der Werkstatt, eines geeigneten Kfz-Sachverständigen / Gutachters und Verkehrsrechtsanwaltes.