Umbaukosten

Bei einem wirtschaftlichen und technischen Totalschaden werden, soweit wirtschaftlich sinnvoll, die Umbaukosten ersetzt (z.B. Freisprecheinrichtung, Musikanlage), außer das Ersatzfahrzeug verfügt über gleichwertige Einbauten. Gleiches gilt für Behinderten-, Fahrschul- oder Taxiausstattung.