Kfz-Lexikon

Unfallflucht

Wenn beim Ausparken oder Vorbeifahren ein anderes Fahrzeug berührt wird, reicht es nicht aus, einen Zettel mit Adresse an dessen Fahrzeug zu hinterlassen. Man muss die Polizei informieren und am beschädigten Fahrzeug warten, bis diese eintrifft, da sonst Fahrerflucht und somit eine Straftat mit erheblichen Folgen begangen wird. Neben einer Geldstrafe mit Punkten in Flensburg kann beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort auch lt. Gesetz der Führerschein entzogen werden. Dabei ist die Höhe des Schadens ausschlaggebend. Neben diesen strafrechtlichen Folgen verliert der Fahrer auch den Versicherungsschutz.