Die sog. Doppelkarte wird vom Versicherer als Versicherungsbestätigung ausgehändigt, direkt nach Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung oder Fahrzeugversicherung durch den Versicherungsnehmer. Der vorläufige Deckungsschutz für die Fahrzeugversicherung besteht nur, wenn die Versicherung nicht deutlich gemacht hat, nur die vorläufige Deckung für die Haftpflichtversicherung übernehmen zu wollen.