Der Wiederherstellungsaufwand ist die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung, ggf. abzüglich eines Vorteilsausgleichs wie „neu-für-alt“.
Wiederherstellungskosten sind die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Sache in den Zustand zurück zu versetzen, in dem diese sich unmittelbar vor Eintritt des Schadens befand.