Kfz-Lexikon

Wiederbeschaffungswert

Als sog. Wiederbeschaffungswert wird der Wert bezeichnet, der für ein vergleichbares Fahrzeug durch den Geschädigten bei einem seriösen Händler aufgewendet werden muss, um sein Fahrzeug wieder zu bekommen. Hierzu zählen Wiederbeschaffungsaufwand / Wiederherstellungsaufwand und Kaufwert des Fahrzeuges. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt der Kfz-Sachverständiger / Gutachter die örtliche Marktlage sowie alle wertbildenden Faktoren.