Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Unverschuldeter UnfallDie Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers zahlt die erforderlichen Abschleppkosten (§ 249 BGB).
- Bis zur nächsten FachwerkstattErstattet wird in der Regel der Transport zur nächsten geeigneten Werkstatt. Weitere Strecken brauchen gute Gründe.
- Bei Mitschuld anteiligDie Kosten werden nur entsprechend der Haftungsquote ersetzt.
- Selbst verschuldetJe nach Vertrag helfen Vollkasko, Teilkasko oder ein Schutzbrief.
- Unfallstelle absichern
- Abschleppen zur geeigneten Werkstatt
- Unabhängiges Gutachten erstellen
- Erstattung durch die Versicherung
Wer zahlt die Abschleppkosten?
Wer die Rechnung des Abschleppdienstes am Ende trägt, hängt von der Schuldfrage und Ihrem Versicherungsschutz ab:
-
voller Ersatz
Unverschuldeter Unfall
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers (Haftpflichtschaden).
-
anteilig
Unfall mit Teilschuld
Die gegnerische Haftpflicht nach der Haftungsquote, den Rest ggf. Ihre Vollkasko (Quotenvorrecht).
-
Vollkasko
Selbst verschuldeter Unfall
Ihre eigene Vollkasko – je nach Vertrag und Selbstbeteiligung.
-
Teilkasko
Wildunfall, Sturm, Hagel
Ihre eigene Teilkasko – je nach Vertragsbedingungen.
-
Schutzbrief
Panne ohne Unfall
Schutzbrief oder Automobilclub, sonst zahlen Sie selbst (Panne).
-
erstattungsfähig
Polizei lässt abschleppen
Die Rechnung geht zunächst an den Halter. Bei unverschuldetem Unfall holen Sie sich die Kosten vom Unfallgegner zurück.
Wie weit darf abgeschleppt werden?
Ersetzt wird in der Regel der Transport bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt. Eine weitere Strecke – etwa zur Vertrauenswerkstatt – ist erstattungsfähig, wenn es nachvollziehbare Gründe gibt:
- Das Fahrzeug braucht eine Spezialwerkstatt, etwa bei Elektro- und Hybridfahrzeugen mit Hochvoltsystem oder bei Young- und Oldtimern.
- Der längere Transport spart andere Kosten, z. B. für Mietwagen, Heimfahrt, Standgebühren oder die spätere Abholung.
- Die Heimatwerkstatt hat günstigere Stundenverrechnungssätze, die die Mehrkosten des Transports ausgleichen.
Achtung: SchadensminderungspflichtNotieren Sie Ihre Gründe und lassen Sie die Strecke auf der Rechnung ausweisen. Ein unnötig weiter Transport verstößt gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) – die Mehrkosten tragen Sie dann selbst.
Ist schon am Unfallort offensichtlich, dass ein Totalschaden vorliegt, genügt meist der Transport zum nächstgelegenen geeigneten Abstellort.
Was kostet das Abschleppen?
Feste Preise gibt es nicht – entscheidend sind Strecke, Tageszeit, Fahrzeug und Aufwand, etwa bei einer Bergung. Erstattet werden die ortsüblichen Kosten. Vergleichsangebote müssen Sie am Unfallort nicht einholen; überhöhte Positionen, die Sie als Laie nicht erkennen konnten, gehen in der Regel nicht zu Ihren Lasten.
Standkosten und Unterstellkosten
Standkosten beim Abschleppunternehmen oder in der Werkstatt werden für die Zeit ersetzt, die für Begutachtung, Entscheidung und Reparatur bzw. Verkauf des Fahrzeugs nötig ist.
So vermeiden Sie KürzungenGutachten zeitnah beauftragen, nach Vorliegen des Restwerts zügig entscheiden und die Versicherung bei längeren Standzeiten früh informieren.
Checkliste: richtig handeln nach dem Unfall
-
Unfallstelle absichern
Warnblinklicht, Warnweste, Warndreieck – bei Verletzten oder Streit über den Hergang die Polizei rufen.
-
Abschleppziel festlegen
Nächste geeignete Fachwerkstatt oder – mit Begründung – Ihre Vertrauenswerkstatt.
-
Alles dokumentieren
Fotos vom Fahrzeug und der Unfallstelle machen, Auftrag und Rechnung des Abschleppdienstes aufbewahren.
-
Formulare prüfen
Eine Abtretungserklärung nur unterschreiben, wenn Sie deren Inhalt verstanden haben.
-
Unabhängigen Gutachter beauftragen
Das verkürzt Standzeiten und sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.

So unterstützt Sie Kfz-Gutachter Trompler
- über 25 Jahre Kfz-Branche
- unabhängig & neutral
- Hochvolt-qualifiziert
- München & Umgebung
Unser Unfallgutachten dokumentiert den Schaden vollständig – inklusive Wiederbeschaffungsdauer und Wertminderung. So setzen Sie Abschleppkosten, Standkosten und Nutzungsausfall vollständig durch. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch die Gutachterkosten.
Häufige Fragen zu Abschleppkosten
Muss ich die Abschleppkosten zunächst selbst bezahlen?
Häufig verlangt der Abschleppdienst die Zahlung direkt oder bietet eine Abtretung der Forderung an. Zahlen Sie selbst, reichen Sie die Rechnung anschließend bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein und erhalten die Kosten bei voller Haftung des Unfallgegners erstattet.
Was gilt bei einer Teilschuld?
Die gegnerische Versicherung erstattet die Abschleppkosten nur entsprechend ihrer Haftungsquote. Bei einer Quote von 50 % erhalten Sie also die Hälfte. Den übrigen Teil können Sie gegebenenfalls über Ihre Vollkaskoversicherung abdecken.
Zahlt die Versicherung auch, wenn das Auto noch hätte fahren können?
In der Regel ja. Maßgeblich ist, ob Sie am Unfallort berechtigte Zweifel an der Verkehrssicherheit haben durften. Dass eine Weiterfahrt technisch möglich gewesen wäre, stellt sich oft erst später in der Werkstatt heraus.
Übernimmt die Kaskoversicherung die Abschleppkosten?
Bei einem versicherten Kaskoschaden in der Regel ja – oft jedoch nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt und abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen und der vereinbarten Selbstbeteiligung. Ein Blick in die Vertragsbedingungen oder ein Schutzbrief kann hier helfen.
Weiterführende Lexikon-Artikel
- SchadensminderungspflichtWarum Sie nach einem Unfall unnötige Kosten vermeiden müssen.Weiterlesen
- HaftungsquoteWie eine Mithaftung Ihren Schadensersatz kürzt.Weiterlesen
- TotalschadenWann sich eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht mehr lohnt.Weiterlesen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Stand: Oktober 2026.