Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag ist das unverbindliche oder auch verbindliche Versprechen eines Unternehmens, eine Reparatur zu einem bestimmen Preis durchzuführen. Dazu stellt der Kunde eine Anfrage über die Kosten einer Reparatur.
Dabei ist zu beachten, dass im Kostenvoranschlag Angaben weder zur Dauer der Reparatur, dem Wert der Wiederbeschaffung noch zur merkantilen Wertminderung, dem Restwert sowie zur Nutzungsausfallentschädigung gemacht werden dürfen.
Beim verbindlichen Kostenvoranschlag trägt der Kfz-Betrieb beim Einschätzen einer Reparatur die Risiken. Sollte sich im Nachhinein ein höherer Schaden ergeben als im Kostenvoranschlag berechnet, so ist ausschließlich der im Kostenvoranschlag bezifferte Betrag zu begleichen.
Im unverbindlichen Fall (die Regel in der Praxis) können die vorab kalkulierten Reparaturkosten abweichen. Aufgrund der Gesetzeslage kann jedoch keine eindeutige Aussage über die maximale Erhöhung des Kostenvoranschlages getroffen werden. Man geht durchschnittlich von einer Erhöhung von 10 – 20 % aus. Dabei orientiert sich die gesetzlich tolerierte Überschreitung an der Komplexität des Schadens.
Kurz und knapp: Der Kostenvoranschlag ist wesentlich günstiger als ein Gutachten, bietet dafür aber weniger Sicherheit!
Kaskoschaden
Bei einem selbstverschuldeten Schaden oder Unfall hat Ihre Kaskoversicherung das Recht, einen KFZ-Sachverständiger / Gutachter zu beauftragen, sofern vertraglich nicht anders geregelt. Sollten Sie die Höhe des Schadens, der durch die Versicherung festgestellt wurde, bezweifeln, so haben Sie die Möglichkeit, durch einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens das Sachverständigenverfahren einzuleiten. Ein solches unabhängiges Gutachten verhindert, dass nichts “vergessen“ oder viel zu gering eingeschätzt wird, wie es in den meisten Fällen die Praxis zeigt, wenn Kfz-Sachverständige der Versicherungen das Gutachten durchgeführt haben.
Idiotentest / Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Eine MPU = Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt MPU) ist ein besonderes Untersuchungsverfahren für Autofahrer, das aufklären soll, ob ein Fahrer geeignet ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen (Fahrtauglichkeit).
MPU-Begutachtungen werden von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet und sind von einer amtlich anerkannten MPU-Begutachtungsstelle durchzuführen.
Hybrid-Fahrzeuge
Das Hybrid-Fahrzeug ist meistens mit einem Elektro- und einem Verbrennungsmotor bestückt, also zwei Motoren. Dies hat eine starke Reduzierung der erzeugten Abgase zur Folge, was Verbrauch und Umwelt schont.
Das hohe Gewicht, der hohe Anschaffungspreis sowie das geringe Platzangebot für Passagiere und Gepäck zählen zu den Nachteilen der Hybrid-Fahrzeuge.
Handy am Steuer / Fahrrad
Wer beim Auto, Motorrad- sowie Fahrradfahren sein Mobiltelefon benutzt, riskiert 60 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Das Ablesen der Uhr, sowie SMS oder Telefonnummern im Display lesen sind ebenso ordnungswidrig.
Haftungsquote
Trägt ein Unfallbeteiligter an einem Verkehrsunfall nicht die alleinige Schuld an dem verursachten Unfall, so wird die Haftung aufgeteilt. Die Haftungsquote drückt den Schadenausgleich in Prozent aus. 30% Haftungsquote für den Unfallbeteiligten A bedeutet, dass der Unfallbeteiligte B 70% des Schadens von A zu tragen hat. A trägt wiederum 30% des Schadens von B.
Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden liegt dann vor, wenn Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt sind. Als Geschädigter sind Sie berechtigt einen KFZ-Sachverständiger / Gutachter Ihrer Wahl zur Erstellung Ihres Gutachtens zu beauftragen.
Gutachterkosten / Honorar
Sofern man unverschuldet an einem Verkehrsunfall verwickelt wird, sollte man im eigenen Interesse einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Die dafür entstehenden Kosten werden in der Regel als Teil des Fahrzeugschadens gesehen und in der Regel vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung beglichen. Die Höhe richtet sich im Haftpflichtschadenfall nach den kalkulierten Reparaturkosten einschl. Mehrwertsteuer (bei der fiktiven Abrechnung) (ggf. zuzüglich einer merkantilen Wertminderung). Im Totalschadenfall ist der Wiederbeschaffungswert einschl. Mehrwertsteuer die Berechnungsbasis.
Kfz-Sachverständiger / Gutachter
Er ist eine unabhängige, unparteiische sowie vertrauenswürdige Person. Mit seiner Fachkenntnis, Sachkunde und Berufserfahrung kann er als Sachverständiger tätig sein, da dieser Berufstitel nicht geschützt ist. Weiterhin ist er auf ein bestimmtes und eng abgegrenztes Sachgebiet besonders versiert und kann somit fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich machen und nachvollziehbar erläutern.
Grobe Fahrlässigkeit
Kann dem Schadensverursacher grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, wird das Fehlverhalten als objektiv gefährlich eingestuft und ist subjektiv unentschuldbar (sinngemäß „So etwas darf nicht passieren“). In diesem Fall darf der Kaskoversicherer des Schadensverursachers die Leistung aufgrund der Schadenspflichtverletzung kürzen, im Extremfall bis auf null.