Handy am Steuer / Fahrrad

Handy am Steuer ist nach § 23 Abs. 1a StVO verboten: Wer während der Fahrt ein Handy aufnimmt oder hält, zahlt laut Bußgeldkatalog 100 € und erhält einen Punkt in Flensburg. Auch auf dem Fahrrad gilt das Verbot – hier beträgt der Regelsatz 55 €.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht in die Hand nehmenWährend der Fahrt dürfen Sie Handy, Navi oder Tablet nicht aufnehmen oder halten (§ 23 Abs. 1a StVO).
  • AutofahrerRegelsatz laut Bußgeldkatalog: 100 € und 1 Punkt – mit Gefährdung oder Sachbeschädigung mehr und 1 Monat Fahrverbot.
  • RadfahrerAuch auf dem Fahrrad gilt das Verbot. Regelsatz: 55 €, kein Punkt.
  • Start-Stopp zählt nichtIm stehenden Auto ist das Handy nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor erlaubt.

Was § 23 Abs. 1a StVO verbietet

Die Regel zum „Handy am Steuer“ steht in § 23 Abs. 1a StVO. Seit der Reform im Herbst 2017 gilt sie für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen – also auch für Tablets, Navis, E-Book-Reader oder Smartwatches.

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein solches Gerät nur benutzen, wenn

  • es dafür weder aufgenommen noch gehalten wird und
  • entweder nur eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird
  • oder zur Bedienung nur eine kurze, den Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung nötig ist.

Die Vorschrift gilt für alle Fahrzeugführer, auch für Radfahrer. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.

Motor wirklich aus?Im stehenden Fahrzeug ist die Nutzung nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor erlaubt (§ 23 Abs. 1b StVO). Ein Stopp durch die Start-Stopp-Automatik zählt nicht.

Erlaubt oder verboten? Typische Situationen

  • erlaubt

    Freisprechen

    Telefonieren über Freisprecheinrichtung, fest verbautes System oder Headset, ohne das Gerät in die Hand zu nehmen.

  • erlaubt

    Navi in der Halterung

    Ein kurzer Blick auf das Smartphone in der Halterung ist zulässig. Ziele geben Sie am besten vorher ein.

  • verboten

    Handy in der Hand

    Telefonieren, Nachrichten lesen oder schreiben, Anrufe wegdrücken oder die Uhrzeit ablesen, wenn Sie das Gerät dafür aufnehmen.

  • verboten

    Zwischen Ohr und Schulter

    Auch ein eingeklemmtes oder auf dem Oberschenkel liegendes Handy kann als „gehalten“ gelten.

  • mit Grenzen

    Smartwatch

    Sie fällt ebenfalls unter die Regel: allenfalls Sprachsteuerung oder ein kurzer Blick, kein längeres Lesen oder Tippen.

  • mit Grenzen

    Touchscreen im Auto

    Fest eingebaute Bildschirme dürfen nur mit kurzer Blickzuwendung bedient werden – keine aufwendigen Menüeingaben.

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot laut Bußgeldkatalog

Die Regelsätze stammen aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog; im Einzelfall sind Abweichungen möglich:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Kfz-Führer: Gerät verbotswidrig benutzt 100 € 1 –
… mit Gefährdung 150 € 2 1 Monat
… mit Sachbeschädigung 200 € 2 1 Monat
Radfahrer: Gerät verbotswidrig benutzt 55 € – –

Hinzu kommen Verfahrensgebühren. Bei acht Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen; für die Neuerteilung verlangt die Behörde meist eine MPU.

Achtung: alte Beträge im UmlaufAngaben von 60 € für Autofahrer stammen aus der Zeit vor der Reform von 2017 und sind überholt. Maßgeblich ist der aktuelle Bußgeldkatalog.

Handy am Steuer auf dem Fahrrad

Das Handyverbot gilt auch für Radfahrer: § 23 Abs. 1a StVO spricht allgemein vom „Fahrzeugführer“ – und ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Das gilt auch für Pedelecs.

Punkte gibt es für Radfahrer nicht. Wer anhält und steht, darf das Handy nutzen. Sind Kopfhörer so laut, dass Sie die Umgebung nicht mehr hören, kann das gegen § 23 Abs. 1 StVO verstoßen.

Folgen in der Probezeit

Für Fahranfänger gilt ein Handyverstoß als schwerwiegender A-Verstoß – mit Folgen über Bußgeld und Punkt hinaus:

  1. Aufbauseminar

    Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar an.

  2. Verlängerung der Probezeit

    Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

  3. Weitere Verstöße

    Bei erneuten schwerwiegenden Verstößen drohen eine Verwarnung und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis.

Handy am Steuer und Unfall: Haftung und Versicherung

Kommt es durch Ablenkung zu einem Unfall, kann sich das deutlich auf die zivilrechtliche Haftung auswirken:

  • Haftungsverteilung: Die Ablenkung kann ein Mitverschulden begründen und die Haftungsquote zu Ihren Lasten verschieben.
  • Kaskoversicherung: Handynutzung kann als grobe Fahrlässigkeit gelten. In der Vollkasko darf der Versicherer dann je nach Vertrag kürzen – viele Tarife verzichten ganz oder teilweise darauf.
  • Strafrecht: Werden Menschen verletzt, kommen neben dem Bußgeld auch strafrechtliche Ermittlungen in Betracht.

Waren Sie selbst Opfer eines abgelenkten Fahrers, sichert ein unabhängiges Unfallgutachten Ihre Ansprüche.

Warum Ablenkung so gefährlich ist

Schon ein kurzer Blick aufs Display verlängert den Reaktionsweg erheblich. Bei 50 km/h fahren Sie in zwei Sekunden fast 28 Meter „blind“ – der gesamte Anhalteweg wächst entsprechend.

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Ob Sie nach einem Unfall mit einem abgelenkten Fahrer Ansprüche sichern möchten oder der Hergang streitig ist: Unser Unfallgutachten dokumentiert Schäden, Anstoßstellen und Reparaturweg vollständig. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung in der Regel die Gutachterkosten; bei Fragen zum Bußgeldverfahren hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen zum Handy am Steuer

Was kostet Handy am Steuer auf dem Fahrrad?

Radfahrer zahlen laut Bußgeldkatalog in der Regel 55 €. Einen Punkt in Flensburg gibt es für diesen Verstoß nicht. Im Stand dürfen Radfahrer das Handy nutzen.

Darf ich an der roten Ampel aufs Handy schauen?

Nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Hat lediglich die Start-Stopp-Automatik den Motor abgeschaltet, gilt das Fahrzeug nicht als ausgeschaltet – die Nutzung des Handys in der Hand bleibt dann verboten.

Darf ich das Handy als Navi nutzen?

Ja, wenn es in einer Halterung steckt und Sie nur kurz auf den Bildschirm schauen. Das Gerät während der Fahrt in die Hand zu nehmen, etwa um ein neues Ziel einzugeben, ist dagegen verboten.

Zahlt die Versicherung, wenn ich wegen des Handys einen Unfall baue?

Die Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden des Unfallgegners. Für Ihren eigenen Schaden in der Vollkasko kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit je nach Vertrag die Leistung kürzen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen, ob ein Verzicht auf diesen Einwand vereinbart ist.

Weiterführende Lexikon-Artikel

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Stand: Oktober 2026.