Winterreifen

Winterreifen sind Pflicht, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen – ein festes Datum gibt es nicht (§ 2 Abs. 3a StVO). Seit dem 1. Oktober 2024 erfüllen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol die Pflicht; reine M+S-Reifen reichen nicht mehr.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Situative PflichtWinterreifen sind Pflicht, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen – nicht ab einem bestimmten Datum (§ 2 Abs. 3a StVO).
  • Nur mit Alpine-SymbolSeit dem 1. Oktober 2024 erfüllen nur noch Reifen mit Bergpiktogramm und Schneeflocke die Pflicht.
  • M+S allein reicht nicht mehrReifen, die nur „M+S“ tragen, gelten bei Schnee und Glätte nicht mehr als Winterreifen.
  • 1,6 mm Pflicht, 4 mm empfohlenGesetzlich gilt die allgemeine Mindestprofiltiefe – für gute Wintereigenschaften raten Fachleute zu mindestens 4 mm.

Winterreifenpflicht in Deutschland: Was genau gilt?

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Bei bestimmten Straßenverhältnissen dürfen Kraftfahrzeuge nur mit wintertauglichen Reifen nach § 36 Abs. 4 StVZO an allen Rädern fahren. Das Gesetz nennt:

Einen festen Zeitraum gibt es nicht. Die Faustregel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) ist nur eine Orientierung – entscheidend ist der Straßenzustand im Moment der Fahrt.

AusnahmenAusgenommen sind unter anderem Motorräder, land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, Stapler und motorisierte Krankenfahrstühle. Für schwere Lkw und Busse gelten Sonderregeln.

Alpine-Symbol statt M+S: Welche Reifen zählen?

Früher galten auch „M+S“-Reifen (Matsch und Schnee) als Winterreifen. Seit dem 1. Januar 2018 müssen neu produzierte Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen endete am 30. September 2024.

  • zulässig

    Winterreifen mit Alpine-Symbol

    Erfüllen die Winterreifenpflicht, sofern sie ausreichend Profil haben und intakt sind.

  • zulässig

    Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol

    Gelten ebenfalls als wintertauglich. Entscheidend ist das Symbol, nicht die Bezeichnung „Allwetter“.

  • nicht mehr zulässig

    Reifen nur mit M+S

    Erfüllen die Pflicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr – auch wenn sie noch gutes Profil haben.

  • nicht zulässig

    Sommerreifen

    Sind bei winterlichen Verhältnissen nicht erlaubt und bieten auf Schnee kaum Traktion.

Das Produktionsdatum verrät die DOT-Nummer auf der Reifenflanke – wichtig etwa bei mitgekauften Winterrädern.

Was Winterreifen besser können

Winterreifen haben eine weichere Gummimischung, die auch bei Kälte elastisch bleibt, und ein Profil mit vielen feinen Lamellen. Diese verzahnen sich mit Schnee und geben auf Eis und Matsch mehr Griff – als Faustregel unter etwa 7 Grad.

Liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der des Fahrzeugs, muss sie nach § 36 StVZO im Blickfeld des Fahrers angegeben sein, etwa per Aufkleber.

Profiltiefe und Alter von Winterreifen

Gesetzlich gilt auch für Winterreifen die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Der ADAC empfiehlt den Wechsel spätestens bei 4 mm, weil Traktion und Bremsleistung auf Schnee vorher deutlich nachlassen – mehr unter Reifenprofil.

Mit dem Alter verhärtet zudem die Gummimischung. Im Ausland gelten teils höhere Profilvorgaben.

Bußgeld, Haftung und Versicherungsschutz

Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit: Es drohen ein Bußgeld und – bei Behinderung oder Gefährdung anderer – ein Punkt in Flensburg. Auch der Halter, der die Fahrt zulässt, kann belangt werden.

  1. Unfall mit Sommerreifen

    War die falsche Bereifung ursächlich, droht eine Mithaftung – die Haftungsquote verschiebt sich zu Ihren Lasten.

  2. Kaskoversicherung

    Sommerreifen bei Schnee und Eis können als grobe Fahrlässigkeit gelten. Die Kasko darf ihre Leistung dann je nach Vertrag kürzen.

  3. Haftpflichtversicherung

    Schäden des Unfallgegners werden grundsätzlich reguliert. Je nach Fall sind jedoch Rückforderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht ausgeschlossen.

  4. Nachweis klären

    Ob die Reifen den Unfall beeinflusst haben, klärt etwa eine Unfallrekonstruktion über Bremsweg und Fahrbahnzustand.

Achtung bei gemischter BereifungWintertaugliche Reifen sind an allen Rädern Pflicht. Gemischte Bereifung erfüllt sie nicht und verschlechtert das Fahrverhalten erheblich.

Anastasios Trompler, Kfz-Sachverständiger aus München
Ihr Kfz-Gutachter

So unterstützt Sie Kfz-Gutachter Trompler

Anastasios Trompler · Kfz-Technikermeister und geprüfter Kfz-Sachverständiger
  • über 25 Jahre Kfz-Branche
  • unabhängig & neutral
  • Hochvolt-qualifiziert
  • München & Umgebung

Nach einem Unfall bei Schnee oder Glätte dokumentieren wir im Unfallgutachten Art, Kennzeichnung, Profiltiefe und Alter der Reifen. So wehren Sie unberechtigte Vorwürfe ab und erreichen eine faire Haftungsquote. Zu Winterrädern und Reifenverschleiß beraten wir Sie in einer technischen Beratung.

Häufige Fragen zu Winterreifen

Ab wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?

Es gibt kein festes Datum. Winterreifen sind Pflicht, sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen. Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist nur eine Orientierungshilfe.

Sind M+S-Reifen noch erlaubt?

Als Sommerbereifung dürfen sie gefahren werden, als Winterreifen zählen sie nicht mehr. Seit dem 1. Oktober 2024 erfüllen nur Reifen mit Alpine-Symbol die Winterreifenpflicht. Reifen, die nur „M+S“ tragen, reichen bei winterlichen Verhältnissen nicht aus.

Gelten Ganzjahresreifen als Winterreifen?

Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Entscheidend ist die Kennzeichnung auf der Reifenflanke, nicht die Produktbezeichnung. Achten Sie auch bei Ganzjahresreifen auf ausreichend Profil.

Wie viel Profil brauchen Winterreifen?

Gesetzlich vorgeschrieben sind in Deutschland 1,6 mm. Fachleute wie der ADAC empfehlen jedoch, Winterreifen spätestens bei 4 mm zu ersetzen, weil die Wintereigenschaften darunter deutlich nachlassen. Im Ausland können höhere Mindestwerte gelten.

Weiterführende Lexikon-Artikel

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Stand: Oktober 2026.