Reifenprofil

Beim Reifenprofil schreibt § 36 StVZO für Pkw eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor. Für die Sicherheit empfiehlt der ADAC deutlich mehr: mindestens 3 mm bei Sommer- und 4 mm bei Winter- und Ganzjahresreifen.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich 1,6 mmSo viel Profil muss das Hauptprofil von Pkw-Reifen nach § 36 StVZO mindestens haben – rundum auf der ganzen Lauffläche.
  • Empfohlen deutlich mehrDer ADAC rät zu mindestens 3 mm bei Sommer- und 4 mm bei Winter- und Ganzjahresreifen.
  • Weniger Profil, mehr RisikoMit sinkender Profiltiefe steigt die Aquaplaninggefahr und der Bremsweg auf nasser Fahrbahn wird länger.
  • Bußgeld und PunktWer mit zu wenig Profil fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – auch der Halter kann belangt werden.

Gesetzliche Mindestprofiltiefe: 1,6 mm

Nach § 36 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) brauchen Reifen von Pkw, Lkw und Motorrädern im Hauptprofil mindestens 1,6 mm Profil. Für Klein- und Leichtkrafträder gilt 1 mm.

Gemessen wird in den breiten Rillen im mittleren Bereich, der etwa drei Viertel der Lauffläche umfasst – und zwar am gesamten Umfang. Liegt der Reifen nur an einer Stelle unter 1,6 mm, ist er nicht mehr vorschriftsmäßig.

Gut zu wissenDie 1,6-mm-Grenze gilt für alle Reifenarten. Für die Winterreifenpflicht zählt zusätzlich die Kennzeichnung – mehr unter Winterreifen.

Empfohlene Profiltiefe nach Reifenart

Die gesetzliche Grenze ist ein Minimum, kein Sicherheitsniveau. Neue Reifen haben meist 7 bis 9 mm Profil; Nässe- und Wintereigenschaften lassen schon lange vor 1,6 mm nach. Fachleute empfehlen daher:

Reifenart Gesetzliches Minimum Empfehlung des ADAC
Sommerreifen 1,6 mm mindestens 3 mm
Winterreifen 1,6 mm mindestens 4 mm
Ganzjahresreifen 1,6 mm mindestens 4 mm
Kleinkraft- und Leichtkrafträder 1,0 mm Herstellerangaben beachten

Reifenprofil messen: So geht’s

  1. Verschleißanzeiger suchen

    Kleine Stege in den Hauptrillen (TWI, auf der Flanke markiert) zeigen die Grenze: Gehen sie ohne Absatz ins Profil über, sind 1,6 mm erreicht.

  2. Mit Profiltiefenmesser prüfen

    Ein einfacher Messschieber für die Profiltiefe liefert genaue Werte. Messen Sie an mehreren Stellen des Umfangs und jeweils innen, mittig und außen.

  3. Schnelltest mit der 1-Euro-Münze

    Verschwindet der etwa 3 mm breite goldene Rand ganz in der Rille, hat der Reifen mehr als rund 3 mm Profil – nur eine grobe Orientierung.

  4. Verschleißbild beurteilen

    Ist der Reifen ungleichmäßig abgefahren, liegt die Ursache oft nicht am Reifen selbst. Dann sollten Luftdruck und Fahrwerk geprüft werden.

Ungleichmäßiger Verschleiß ist ein wertvoller Hinweis auf technische Probleme:

Warum die Profiltiefe für die Sicherheit entscheidend ist

Das Profil leitet bei Nässe Wasser ab. Je flacher die Rillen, desto früher schwimmt der Reifen auf – beim Aquaplaning lässt sich das Fahrzeug weder lenken noch bremsen.

In einem ADAC-Test schwamm ein Winterreifen mit 4 mm Restprofil schon bei rund 63 km/h auf, ein Neureifen erst bei rund 87 km/h. Auch der Bremsweg und damit der Anhalteweg waren auf nasser Straße länger.

Bußgeld, Punkte und Folgen für die Versicherung

Zu wenig Profil ist ein Verstoß gegen die StVZO. Die Sätze im Bußgeldkatalog steigen bei Gefährdung oder Unfall.

  • Bußgeld + Punkt

    Fahrer

    Es drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg – es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat.

  • Bußgeld + Punkt

    Halter

    Auch wer als Halter die Fahrt mit abgefahrenen Reifen anordnet oder zulässt, kann belangt werden.

  • Mithaftung möglich

    Unfall

    Hat das fehlende Profil den Unfall mitverursacht, kann sich das auf die Haftungsquote auswirken.

  • Kürzung möglich

    Kaskoversicherung

    Wird das Fahren mit abgefahrenen Reifen als grobe Fahrlässigkeit gewertet, kann die Kasko ihre Leistung kürzen – je nach Vertrag.

Achtung: Kausalität entscheidetEine Mithaftung setzt meist voraus, dass die Reifen für den Unfall ursächlich waren – etwa bei Aquaplaning. Das lässt sich oft nur technisch klären.

Reifenprofil im Unfallgutachten

Ein Sachverständiger dokumentiert nach einem Unfall den Zustand aller Reifen – auch unbeschädigter. Das schützt Sie vor dem Vorwurf mangelhafter Reifen und ist Grundlage für die Abrechnung. Bei Ersatz gebrauchter Reifen kann ein Abzug neu für alt anfallen; maßgeblich sind Restprofil und Alter laut DOT-Nummer.

Anastasios Trompler, Kfz-Sachverständiger aus München
Ihr Kfz-Gutachter

So unterstützt Sie Kfz-Gutachter Trompler

Anastasios Trompler · Kfz-Technikermeister und geprüfter Kfz-Sachverständiger
  • über 25 Jahre Kfz-Branche
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  • Hochvolt-qualifiziert
  • München & Umgebung

Im Unfallgutachten dokumentieren wir Profiltiefe, Alter und Zustand aller Reifen – gegen ungerechtfertigte Mithaftungs- oder Abzugsvorwürfe. Ist die Unfallursache strittig, hilft eine Unfallrekonstruktion; auffälligen Verschleiß klären wir in der technischen Beratung.

Häufige Fragen zum Reifenprofil

Wie viel Profil müssen Autoreifen mindestens haben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm im Hauptprofil, und zwar am gesamten Reifenumfang. Das gilt für Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen. Fachleute empfehlen jedoch, Sommerreifen ab etwa 3 mm und Winter- sowie Ganzjahresreifen ab etwa 4 mm zu ersetzen.

Wie messe ich die Profiltiefe richtig?

Am genauesten geht es mit einem Profiltiefenmesser in den breiten Hauptrillen an mehreren Stellen des Reifens. Die Verschleißindikatoren im Profilgrund zeigen an, wann 1,6 mm erreicht sind. Die 1-Euro-Münze eignet sich nur als grober Schnelltest für etwa 3 mm.

Was kostet es, mit abgefahrenen Reifen zu fahren?

Es droht ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer oder einem Unfall fällt das Bußgeld höher aus. Hinzu kommen mögliche Nachteile bei der Haftung und in der Kaskoversicherung.

Zahlt die Versicherung bei abgefahrenen Reifen?

Die Kfz-Haftpflicht reguliert Schäden des Unfallgegners grundsätzlich weiter. In der Kaskoversicherung kann die Leistung aber gekürzt werden, wenn das Fahren mit abgefahrenen Reifen als grob fahrlässig gilt. Entscheidend sind die Umstände und Ihre Vertragsbedingungen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Stand: Oktober 2026.