> Abzug „ Neu für Alt“ / Abzug für Wertverbesserung
Abzug „ Neu für Alt“ / Abzug für Wertverbesserung
Da am reparierenden Unfallfahrzeug die Verwendung von Ersatzteilen zu einer Wertverbesserung beiträgt, gibt es den Abzug „Neu für Alt“, der in der Regel ca. 30 % beträgt und von der Schadenssumme abgezogen wird.