Wiederbeschaffungsdauer

Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, den Sie nach einem Totalschaden für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs benötigen. Der Kfz-Sachverständige schätzt sie im Gutachten; für diese Zeit stehen Ihnen Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten zu.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeit für den ErsatzkaufDer Zeitraum, den Sie nach einem Totalschaden für den Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs brauchen.
  • Steht im GutachtenDer Kfz-Sachverständige schätzt sie für Ihr konkretes Fahrzeug und die aktuelle Marktlage.
  • Grundlage für AusfallansprücheBei unverschuldetem Unfall stehen Ihnen dafür meist Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten zu.
  • Oft rund zwei WochenBei gängigen Fahrzeugen häufig etwa zwei Wochen – eine pauschale Frist gibt es nicht.

Was ist die Wiederbeschaffungsdauer?

Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, den Sie nach einem Totalschaden brauchen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu finden, zu kaufen und zu übernehmen. Der Kfz-Sachverständige schätzt sie im Gutachten in Kalendertagen.

Gleichwertig heißt: vergleichbar in Typ, Alter, Laufleistung und Ausstattung – zum ermittelten Wiederbeschaffungswert. Je spezieller das Fahrzeug, desto länger die Suche.

Warum die Wiederbeschaffungsdauer so wichtig ist

Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmt die Wiederbeschaffungsdauer, für wie viele Tage Sie für den Ausfall entschädigt werden:

  • pro Tag

    Nutzungsausfallentschädigung

    Ohne Mietwagen gibt es meist eine Pauschale je Ausfalltag (Nutzungsausfallentschädigung).

  • Alternative

    Mietwagen

    Alternativ mieten Sie für den erforderlichen Zeitraum ein Ersatzfahrzeug (Nutzungsausfall / Mietwagen).

  • Nebenkosten

    Standkosten

    Steht das Fahrzeug beim Abschleppunternehmen, bestimmt der Zeitraum auch die Standkosten mit.

  • Mitschuld

    Haftungsquote

    Bei Mithaftung werden Ausfallansprüche nur nach der Haftungsquote ersetzt.

Gut zu wissenNutzungsausfall gibt es nur, wenn Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten. Ein verfügbarer Zweitwagen kann den Anspruch mindern oder ausschließen.

Wie lange ist die Wiederbeschaffungsdauer?

Eine gesetzliche Dauer gibt es nicht. Sachverständige setzen bei gängigen Gebrauchtwagen häufig etwa zwei Wochen an – keine feste Regel und keine Obergrenze. Seltene Modelle oder Spezialfahrzeuge brauchen oft länger. Entscheidend sind unter anderem:

Für Wohnmobile, Nutzfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Umbauten kann eine deutlich längere Dauer angemessen sein.

Gesamte Ausfallzeit: mehr als nur die Wiederbeschaffungsdauer

Die Wiederbeschaffungsdauer beginnt nicht mit dem Unfall. Zur Ausfallzeit zählen mehrere Phasen:

So setzt sich die Ausfallzeit zusammen
  1. Unfall und Gutachtenauftrag
  2. Erstellung des Gutachtens
  3. Kurze Überlegungszeit
  4. Wiederbeschaffungsdauer

Erst nach Vorliegen des Gutachtens und einigen Tagen Überlegungszeit, die Gerichte meist zugestehen, beginnt die eigentliche Wiederbeschaffungsdauer.

Wiederbeschaffungsdauer und Reparaturdauer im Vergleich

Merkmal Wiederbeschaffungsdauer Reparaturdauer
Anwendungsfall Totalschaden, Abrechnung über Ersatzbeschaffung Reparaturschaden, Instandsetzung in der Werkstatt
Angabe In der Regel Kalendertage Häufig Arbeitstage, die in Kalendertage umgerechnet werden
Grundlage Marktlage für gleichwertige Fahrzeuge Umfang der Arbeiten und Teileverfügbarkeit
Bedeutung Dauer von Nutzungsausfall oder Mietwagen Dauer von Nutzungsausfall oder Mietwagen

Wird im 130-%-Fall trotz Totalschaden repariert, zählt für den Nutzungsausfall meist die tatsächliche Reparaturdauer.

Wenn die Wiederbeschaffung länger dauert

Ob eine längere Ausfallzeit ersetzt wird, hängt von den Gründen ab:

  1. Gründe dokumentieren

    Notieren Sie, wann und wo Sie gesucht haben und warum nichts Passendes verfügbar war.

  2. Versicherung frühzeitig informieren

    Fehlen Ihnen die Mittel für den Ersatzkauf, weisen Sie die gegnerische Versicherung rechtzeitig darauf hin und fordern Sie gegebenenfalls einen Vorschuss an.

  3. Schadensminderungspflicht beachten

    Unnötige Verzögerungen gehen nach der Schadensminderungspflicht in der Regel zu Ihren Lasten.

  4. Lieferzeiten beim Neuwagen

    Wählen Sie statt eines vergleichbaren Gebrauchten einen Neuwagen, wird eine lange Lieferzeit nicht automatisch ersetzt.

  5. Interimsfahrzeug prüfen

    Dauert die Wiederbeschaffung absehbar sehr lange, kann statt eines Mietwagens ein günstigeres Interimsfahrzeug zumutbar sein.

Anastasios Trompler, Kfz-Sachverständiger aus München
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Anastasios Trompler · Kfz-Technikermeister und geprüfter Kfz-Sachverständiger
  • über 25 Jahre Kfz-Branche
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  • München & Umgebung

Wir schätzen die Wiederbeschaffungsdauer realistisch und begründen sie im Unfallgutachten – mit Wiederbeschaffungswert und Restwert als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen. Gutachten erstellen wir auch für Lkw, Caravans und Motorräder. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

Häufige Fragen zu Wiederbeschaffungsdauer

Wie lange ist die Wiederbeschaffungsdauer in der Regel?

Eine feste Frist gibt es nicht. Bei gängigen Fahrzeugen wird häufig ein Zeitraum von etwa zwei Wochen angesetzt, bei seltenen Modellen oder Spezialfahrzeugen kann er deutlich länger sein.

Ab wann beginnt die Wiederbeschaffungsdauer?

In der Regel nach Vorliegen des Gutachtens und einer kurzen Überlegungszeit. Die Zeit bis zur Erstellung des Gutachtens wird bei der Ausfallzeit zusätzlich berücksichtigt.

Bekomme ich Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel ja, wenn Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten. Alternativ können Sie für diesen Zeitraum einen Mietwagen nehmen.

Was passiert, wenn ich länger für den Kauf brauche?

Längere Zeiten werden nur ersetzt, wenn Sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Dokumentieren Sie Ihre Suche und informieren Sie die Versicherung frühzeitig.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Stand: Oktober 2026.