Bewertung eines Fahrzeuges / Gebrauchtwagenbewertung

Eine Gebrauchtwagenbewertung bringt Antworten über den aktuellen Wert eines Gebrauchtwagens sowie den erzielbaren Verkaufspreis. Die bildet eine perfekte Grundlage für einen schnellen Verkauf zu einem fairen sowie realistischen Preis. Für eine professionelle Gebrauchtwagenbewertung sollte man sich ausreichend Zeit nehmen – „Bilder sagen mehr als 1000 Worte“. Gute Fotos von innen und von außen überzeugen mehr als endlose Verkaufstexte. Sammeln Sie sämtliches Zubehör zusammen wie: Schlüssel, Handbuch, Serviceheft, Winterreifen, Reparaturrechnungen usw. Vermeiden sollte man einen zu niedrig angesetzten Preis, sowie einen Wunschpreis, um das Maximum aus Ihrem Auto zu erzielen.

Beweissicherung

Für eine Anerkennung von Schadensersatzansprüchen und zur Klärung der Haftung ist eine qualifizierte Beweissicherung durch einen Kfz-Sachverständiger erforderlich. Die Dokumentation und die Feststellung des Schadensumfang und der -spuren sind elementarer Bestandteil der Beweissicherung. Bei nicht bekanntem Schadenshergang oder –umfang ist die Archivierung aller vorhandenen Beweise zwingend erforderlich. Nur die Dokumentation aller Schadensdetails lässt auch zu einem anderen Zeitpunkt, z.B. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, eine Plausibilitätsprüfung oder die Feststellung kausaler Zusammenhänge zu.

Betriebsschaden

Die Fahrzeugversicherung (Kasko, Teil- und Vollkaskoversicherung) deckt keine Schäden, die während der normalen Nutzung des Fahrzeuges auftreten. Sie kommt also nicht für Schäden auf, die ohne äußere Einwirkung während des Einsatzes des Fahrzeuges oder der Fahrt entstehen.

Beilackierung

Ein Fahrzeughalter erwartet, dass an seinem Fahrzeug keine Effekt- noch Farbtonunterschiede zwischen Originallack und der Reparaturlackierung nach der unfallbedingt durchgeführten Reparatur für das bloße Auge zu sehen sind. In Bezug auf den Farbverlauf, den -ton, Glanz und Effekt darf der Reparaturlack nicht vom Originallack, auch Werks- oder Serienlackierung genannt, abweichen. Der Reparaturlack sollte eine vollkommene Kopie der Serienlackierung sein, denn der Halter des Fahrzeuges erwartet eine „unsichtbare Reparatur“. Daher werden angrenzende Karosserieflächen zu dem beschädigten Bauteil „beilackiert“.

Bagatellschaden

Bei einem Bagatellschaden spricht man von Schäden bis zu ca. 750€. Sollte man jedoch ein Gutachten anfertigen lassen, so kann die gegnerische Versicherung aufgrund des Verstoßes der „Schadensminderungspflicht“ des Geschädigten, eine Erstattung der Kosten ablehnen. Lassen Sie deshalb den Schaden am besten von einem Kfz-Sachverständiger prüfen, so dass abgeschätzt werden kann, ob der Schaden über oder unter der Bagatellgrenze liegt.

Autowäsche nach einer Unfallreparatur

Bei einer durchgeführten Unfallreparatur sind die Kosten der Fahrzeugwäsche (ggf. auch Innenraumreinigung) zu erstatten. Darauf wird in dem Schadengutachten ausdrücklich hingewiesen.

Eigenreparatur / Autoreparatur in Eigenregie

Nach einem Haftpflichtschaden ist es ohne Weiteres zulässig, das beschädigte Unfallfahrzeug in Eigenarbeit zu reparieren und dazu keine zertifizierte Werkstatt zu beauftragen. Die erforderlichen Reparaturkosten stehen dem Unfall-Geschädigten in diesem Fall als Widerherstellungskosten zu. Lediglich die Mehrwertsteuer (bei der fiktiven Abrechnung) von 19 % wird nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr erstattet, außer man kann dies durch Vorlage von Reparaturrechnungen und Ersatzteilrechnungen nachweisen.

Ausfallzeit / Nutzungsausfallentschädigung

Steht dem Geschädigten nach einem Autounfall sein Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung, so kann er ein Ersatzfahrzeug oder die Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch nehmen. Bei fahrfähigen und noch verkehrssicheren Fahrzeugen beginnt die Ausfallzeit mit dem Beginn der Reparatur und endet mit dem Tag der Abholung aus der Werkstatt. Bei nicht mehr fahrfähigen sowie verkehrsunsicheren Fahrzeugen beginnt die Ausfallzeit bereits am Unfalltag. Maximal 14 Kalendertage erhält man bei einem Totalschaden.

Anwaltskosten

Nach einem Unfallschaden hat der Geschädigte grundsätzlich das Recht einen Anwalt seines Vertrauens zu beauftragen. Dies gilt auch bei geringeren Schadenssummen sowie bei klarer Haftungslage oder wenn es keine rechtlichen Schwierigkeiten gibt.

Vorteile für den Geschädigten sind:

Der Geschädigte ist frei von allen aufhaltenden Nebentätigkeiten.
Die angemessene Abrechnung sowie die Frist (Bearbeitung der Versicherung) werden kontrolliert.
Eine optimale Ausschöpfung der Schadensersatzansprüche erfolgt, da der Anspruchsteller oft seine Rechte und Nebenforderungen nicht kennt.
Da dem Geschädigten bei einem unverschuldetem Unfall in der Regel keine Anwaltskosten entstehen, ist auch keine Rechtschutzversicherung notwendig.

Anhalteweg

Der Anhalteweg ist der komplette Weg ab Erkennen einer Gefahr bis zum Stillstand des Fahrzeuges. Der Anhalteweg setzt sich zusammen aus dem Reaktions- und dem Bremsweg.

Anhalteweg = Reaktionsweg+ Bremsweg

Reaktionsweg = Geschwindigkeit / 10 x 3

Bremsweg = Geschwindigkeit / 10 x Geschwindigkeit / 10