Sachverständigenverfahren

Bei Uneinigkeit über die Höhe der zu leistenden Entschädigung zwischen Kaskoversicherer und Versicherungsnehmer, wird diese in einem Sachverständigenverfahren nach AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) festgelegt. Die Verfahrensweise regelt § 14 AKB. Hierzu wird jeweils durch Versicherungsnehmer und Versicherer ein neutraler Sachverständiger benannt. Weiter wird ein Obmann vom zuständigen Amtsgericht oder den neutralen Sachverständigen festgelegt, dieser hat eine Entscheidung herbei zu führen, falls es bei den Sachverständigen zu keiner Einigung kommt. Je nach Ausgang des Verfahrens werden die Kosten des Sachverständigenverfahrens aufgeteilt. Die vollen Kosten trägt beispielsweise der Versicherer, wenn die Forderung des Versicherungsnehmers bestätigt wird.