Bei einem Totalschaden (wirtschaftlich und technisch) werden die Kosten für die Stilllegung des Unfallfahrzeuges und Zulassung des Ersatzfahrzeuges inkl. der neuen Kfz-Kennzeichen von der Versicherung ersetzt. Ein Pauschalbetrag wird sehr oft für die Kostenberechnung (auch Ummeldekosten) angesetzt, die Höhe des Betrages wird von den Gerichten sehr unterschiedlich angesetzt wird.