Reifenprofil

Die gesetzlich geregelte Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm. Jedoch sollte man die Reifen nicht bis zu dieser Grenze herunterfahren. Die Sicherheit sowie ein Bußgeld stehen da im Hintergrund. Zum einen, ist bei einem abgefahrenen Reifen der Bremsweg länger und das Aquaplaning verhalten schlechter, zum anderen sind Geldstrafe und ggf. eine Teilschuld bei einem Verkehrsunfall nicht auszuschließen.

Reaktionsweg

Ausschließlich ein zugelassener Rechtsberater oder Rechtsanwalt darf nach aktueller Rechtslage beratend tätig werden oder in Vertretung die Forderungen eines Unfallgeschädigten geltend machen. Die Abwicklung von Unfallschäden durch andere Personen, den Reparaturbetrieb oder eines Versicherungsagenten ist im Haftpflichtschadenfall rechtlich nicht zulässig.

Quotenvorrecht

Eine Abrechnung nach Quotenvorrecht bedeutet, man wählt eine kombinierte Abrechnung zwischen der gegnerischen Haftpflicht- und der eigenen Vollkaskoversicherung. Dies kann bei Unfällen mit eigenem Mithaftungsanteil zu einer Erhöhung der Entschädigung im Einzelfall führen. Die eigene Fahrzeugversicherung (Kasko) ersetzt dabei die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt dabei die Nebenkosten wie Abschleppkosten, Wertminderung und Sachverständigenkosten voll. Dabei darf der Gesamtbetrag den jeweiligen Betrag errechnet aus dem Haftungsanteil nicht übersteigen. Schmerzensgeld, sonstige Nebenkosten die nicht direkt dem reinen Fahrzeugschaden zuzurechnen sind, oder Kosten für einen Mietwagen fallen nicht in den quotenbevorrechtigten Anteil. Eine anwaltliche Beratung wird wegen der rechtlichen Komplexität empfohlen.

Prognoserisiko

Stellt sich bei der Fahrzeugreparatur heraus, dass der Reparaturaufwand, wie im Gutachten vom Kfz-Sachverständigen / Gutachter beziffert wurde, höher ausfällt, so stellt sich die Frage, wer dieses Risiko (Restrisiko) trägt (besonders bei der Opfergrenze / 130% Grenze). Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung liegt das Prognoserisiko beim Schadensverursacher.

Panne

Als Fahrzeugpanne wird ein Schaden oder Defekt bezeichnet, durch den die Weiterfahrt nicht fortgesetzt werden kann. Diese sind z.B. eine Reifenpanne, Motorschäden usw.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass:

der Unfallort abgesichert wird sowie unverzügliche Absicherungsmaßnahmen vorgenommen werden, um weitere Teilnehmer im Straßenverkehr auf das mögliche Hindernis aufmerksam zu machen sowie verletzte Personen geschützt und gerettet werden.

Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine Überschreitung des Gesetzes, genauer „eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung“, bei leichteren Rechtsverstößen sieht das Gesetz als Ahndung ein Bußgeld vor (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung). Neben dem Bußgeld kann aber auch ein maximales Fahrverbot von 3 Monaten verhängt werden.

Opfergrenze / 130% Grenze

Mit der Opfergrenze (auch 130 % Grenze genannt) wird ein Unfallschaden beschrieben, bei dem die bedingten Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dieses Fahrzeug kann dennoch instandgesetzt werden, wenn dies noch mindestens weitere 6 Monate genutzt wird.

Nutzungsausfall (ggf. Mietwagen)

Bild einer Tabelle mit der Auflistung der Nutzungsausfallentschädigungen pro Tag in € nach Preisklasse der Fahrzeuge in Euro und der NA-Gruppe geordnet.

Wird bei einem Verkehrsunfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt, dass der Unfallgeschädigte es für bestimmte Zeit nicht mehr benutzen kann, so hat der Unfallgeschädigte einen Rechtsanspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung gem. § 249 BGB. Anstelle von Mietwagenkosten kann der Unfallgeschädigte folgende Gelder über die entgangene Nutzung seines Fahrzeuges geltend machen:

Merkantiler Minderwert

Unter dem merkantilen Minderwert versteht man die Wertminderung die ein Fahrzeug bei einem Unfall trotz technisch einwandfreier Instandsetzung erlitten hat. Der Schädiger ist grundsätzlich verpflichtet, diesen Minderwert zu ersetzen. Dies gilt auch wenn der Geschädigte entschließt das Fahrzeug weiter zu gebrauchen. Neben dem Fahrzeugalter spielen auch die aktuelle Marktlage sowie der Gesamtzustand des Fahrzeuges eine Rolle. All dies legt der Kfz-Sachverständige / Gutachter in seinem Gutachten fest.

Mehrwertsteuer (bei der fiktiven Abrechnung)

Nach gängiger Rechtsprechung wird bei der fiktiven Schadensabrechnung (Abrechnung auf Gutachtenbasis) für Privatfahrzeuge die Mehrwertsteuer nicht mehr erstattet. Die Mehrwertsteuer wird ebenfalls nicht erstattet, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, da die bei einer Wiederbeschaffung anfallende Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann.