Vollkasko

Die Vollkasko ist freiwillig, sie ist eine Zusatzversicherung (Kasko) für Fahrzeuge. Sie beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung, ergänzt diese bei Vandalismus durch Fremdverschulden und eigens verursachte Unfälle.

Versicherungsbetrug

Bei dem Verdacht, Opfer eines Betrügers geworden zu sein, besteht sofortiger Handlungsbedarf! Es sollte jedem Bürger klar sein, dass gegen geltendes Recht durch Versicherungsbetrüger verstoßen wird. Speziell bei Kfz-Versicherungsbetrug können die Strafen von empfindlichen Geldstrafen über Führerscheinentzug bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen. Jedes Jahr entsteht ein hoher wirtschaftlicher Schaden in geschätzter Milliardenhöhe. Unsere Tipps:

Fotos von der Unfallstelle und allen beteiligten Unfallautos erstellen, vor allem von dem gegnerischen Unfallauto
Achten Sie auf erkennbare, mögliche Schäden, die bereits vorher vorhanden waren, evtl. an Rost oder Schmutz erkennbar
Nehmen Sie die Personalien und Kontaktinformationen von Mitfahrern und Zeugen auf
Achten Sie auf evtl. Zeugen direkt nach dem Unfall, evtl. notieren Sie sich die Nummernschilder und Art und Farbe der Fahrzeuge, die weiter fahren
Melden Sie den Unfall der Polizei, in jedem Fall! Diese führt eine Unfallaufnahme auf, teilen Sie Ihren Verdacht mit
Informieren Sie auch Ihre Kfz-Versicherung von Ihrem Verdacht
Nehmen Sie anschließend, wenn Sie die Schuldfrage begründet anzweifeln, Kontakt zu den Versicherungen auf, um unrechtmäßige Forderungen abzuwenden

Verbringungskosten

Nach einer Unfallschaden-Reparatur kann nicht jede Kfz-Werkstatt die Lackierarbeiten selbst durchführen. Durch das Überführen oder Verbringen des reparierten Fahrzeugs aus der beauftragten Reparaturwerkstatt in eine Kfz-Lackiererei entstehen Mehrkosten, die Verbringungskosten genannt werden. Auch diese sind von der eintrittspflichtigen Kfz-Versicherung auszugleichen.

UPE-Aufschlag

Der UPE-Aufschlag ist für Ersatzteile ein zuzüglicher Preisaufschlag auf die unverbindlich empfohlenen Preise (UVP). Es ist ein branchenüblicher Aufschlag (z.B. aufgrund der konkreten Beschaffung oder Lagerhaltung). Die Höhe des UPE-Aufschlages hat der Kfz-Sachverständiger / Gutachter in seinem Gutachten zu berücksichtigen.

Unfallrekonstruktion

Sogenannte Unfallrekonstruktionsgutachten werden zumeist von Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Polizei oder Versicherungsunternehmen in Auftrag gegeben. Diese können auch durch natürliche Person in Auftrag gegeben werden, jedoch sind diese Gutachten sehr kostenintensiv. Sie beginnen bei 1000 €. Rekonstruktionsgutachten werden benötigt um den Unfallablauf nachzuvollziehen, die Kollisionsstellung der Unfallfahrzeuge und den Kollisionsort zu rekonstruieren und bildlich darzustellen. Des Weiteren wird in Unfallrekonstruktionsgutachten die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu Beginn der Kollision zu bestimmten Vermeidbarkeitsbetrachtungen ermittelt, die die Unfallschilderung plausibel nachzuvollziehen lässt (Weg- / Zeitbetrachtung).

Unfallflucht

Wenn beim Ausparken oder Vorbeifahren ein anderes Fahrzeug berührt wird, reicht es nicht aus, einen Zettel mit Adresse an dessen Fahrzeug zu hinterlassen. Man muss die Polizei informieren und am beschädigten Fahrzeug warten, bis diese eintrifft, da sonst Fahrerflucht und somit eine Straftat mit erheblichen Folgen begangen wird. Neben einer Geldstrafe mit Punkten in Flensburg kann beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort auch lt. Gesetz der Führerschein entzogen werden. Dabei ist die Höhe des Schadens ausschlaggebend. Neben diesen strafrechtlichen Folgen verliert der Fahrer auch den Versicherungsschutz.

Umbaukosten

Bei einem wirtschaftlichen und technischen Totalschaden werden, soweit wirtschaftlich sinnvoll, die Umbaukosten ersetzt (z.B. Freisprecheinrichtung, Musikanlage), außer das Ersatzfahrzeug verfügt über gleichwertige Einbauten. Gleiches gilt für Behinderten-, Fahrschul- oder Taxiausstattung.

Totalschaden (wirtschaftlich und technisch)

Bei unmöglicher, bzw. absolut ungerechtfertigter Reparatur aus technischen Gründen oder wenn das Fahrzeug komplett zerstört ist, ist der technische Totalschaden gegeben. Als wirtschaftlicher Totalschaden wird die unwirtschaftliche Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges bezeichnet. BESONDERER FALL: Wenn die Summe aus Reparaturkosten und Minderwert geringer ist als die Differenz wischen Restwert und Wiederbeschaffung sowie die Reparatur dem Geschädigten nicht zumutbar ist, spricht man von einem Totalschaden.

Teilkasko

Für Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt die freiwillige Teilkaskoversicherung die entstandenen Kosten. Sie umfasst unteranderem Schadensfälle wie Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruchschäden, Schmorschäden, Marderbisse, Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.

Sonstige unfallbedingte Kosten

Unfallbedingte Schäden an Schutzhelmen, Bekleidung oder im Fahrzeug mitgeführte Gegenstände sind ersatzpflichtig. Durch Kostenvoranschläge oder Kaufbelege ist die Schadenshöhe nachzuweisen.